Arbeitsrecht
Das deutsche Arbeitsrecht ist in das individuelle und das kollektive Arbeitsrecht aufgeteilt.
Individuelles Arbeitsrecht
Das individuelle Arbeitsrecht regelt im Wesentlichen die vertraglichen Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die wichtigsten Themen auf diesem Gebiet sind:
- Kündigungsschutz
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Ausbildungsverhältnisse
- Urlaub
- Mutterschutz
- Elternzeit
- Heimarbeit
- Teilzeit
- Zulässigkeit befristeter Verträge
Kollektives Arbeitsrecht
Das kollektive Arbeitsrecht regelt im Wesentlichen das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, insbesondere den Rahmen der Mitbestimmung des Betriebsrats in personellen, sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten.
Zu meinem Haupttätigkeitsfeld gehört die laufende Beratung von Freiberuflern, Einzelunternehmen und mittelständischer Unternehmen von der Begründung des Arbeitsverhältnisses an einschließlich sämtlicher Fragestellungen im Zusammenhang mit laufenden Arbeitsverhältnissen.
Gleichermaßen betreue ich auch Arbeitnehmer bei ihren Fragen rund ums Arbeitsverhältnis vom Abschluss des Arbeitsvertrags bis zur Beendigung. Sie haben eine Kündigung erhalten? Dann ist Eile geboten. Innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung ist Klage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist droht nicht nur der endgültige Verlust des Arbeitsplatzes, sondern auch der Verlust eventuell weiter bestehender Ansprüche, wie Urlaubsgeld, Urlaubsabgeltung oder Zeugniserteilung.